Gasthörerschaft

Die Gasthörerschaft ermöglicht es Ihnen, an Lehrveranstaltungen der Hochschule Hannover teilzunehmen, ohne als Studierende oder Studierender eingeschrieben zu sein.

Sie richtet sich an alle, die sich für bestimmte Themen interessieren, ihr Wissen erweitern oder sich einen Eindruck vom Studium verschaffen möchten. Häufig wird die Gasthörerschaft genutzt, um einzelne Inhalte kennenzulernen, bestehendes Wissen aufzufrischen oder persönliche Interessen weiterzuverfolgen.

Auch wenn ein Studium bisher nicht möglich war oder länger zurückliegt, bietet die Gasthörerschaft eine gute Gelegenheit, Hochschulluft zu schnuppern und sich mit neuen Themen auseinanderzusetzen.

Umfang der Teilnahme

Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie ausgewählte Lehrveranstaltungen der Hochschule Hannover besuchen.

Die Teilnahme ist auf einen bestimmten Umfang begrenzt. Pro Semester können Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu acht Semesterwochenstunden oder maximal 15 Credits belegt werden.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen erfolgt aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis und ist abhängig vom jeweiligen Angebot der Fakultäten.

Ablauf der Antragstellung

Für die Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer ist für jedes Semester ein Antrag zu stellen.

Die Antragstellung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit möglich.

Den Antrag stellen Sie schriftlich. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Gasthörerschaft (PDF)

Wählen Sie geeignete Lehrveranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Hannover aus und tragen Sie diese in den Antrag ein. Für die Teilnahme ist die Zustimmung der jeweiligen Lehrenden erforderlich.

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Dezernat Akademische Angelegenheiten ein.

Nach Bearbeitung des Antrags und Eingang der Gebühr wird Ihnen der Gasthörerschein zugesandt.

Gebühren

Für die Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der belegten Lehrveranstaltungen.

– bis zu 4 Semesterwochenstunden: 110 Euro
– mehr als 4 Semesterwochenstunden: 160 Euro
– Einzelunterricht: 250 Euro

Die Gebühr ist nach Antragstellung zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung wird der Gasthörerschein ausgestellt.

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Dies gilt zum Beispiel für Studierende anderer niedersächsischer Hochschulen sowie für Geflüchtete auf Antrag.

Teilnahme an Prüfungen

Die Teilnahme an Prüfungen ist im Rahmen der Gasthörerschaft möglich, muss jedoch gesondert beantragt werden.

Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an der entsprechenden Lehrveranstaltung als Gasthörerin oder Gasthörer sowie die Zustimmung der jeweiligen Lehrenden.

Nach Genehmigung der Teilnahme ist zusätzlich eine fristgerechte Anmeldung in der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät erforderlich.

Für die Teilnahme an Prüfungen oder die Bewertung von Studienleistungen wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro pro Prüfung erhoben.

Wichtige Hinweise

Die Gasthörerschaft gilt jeweils nur für ein Semester und endet automatisch mit Ablauf des Semesters. Für ein weiteres Semester ist ein neuer Antrag erforderlich.

Für jede Fakultät ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Die Teilnahme an Prüfungen und die Bewertung von Studienleistungen sind nicht automatisch Bestandteil der Gasthörerschaft und müssen gesondert beantragt werden.

Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, wird die Gasthörerschaft entzogen.

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