Auf der Webseite der Studienkollegs finden Sie Hinweise zu anderen Studienkollegs, an denen Sie sich auch bewerben können.
Bewerbungsverfahren für das Studienkolleg
Beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungsfristen.
Bis zum 15.06. (Wintersemester) und bis zum 15.12. (Sommersemester) müssen alle Bewerbungsunterlagen bei uni-assist zur Prüfung vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Bewerbung noch fristgerecht an die Hochschule Hannover weitergeleitet wird.
Für NC frei Studiengänge ist eine Bewerbung bis zum 15.07. bzw. 15.01. möglich
Was ist das Studienkolleg:
Das Niedersächsische Studienkolleg an der Universität Hannover bereitet Studieninteressierte, die mit ihren ausländischen Bildungsnachweisen nicht direkt in Deutschland studieren dürfen, in einem 2semestrigen Vorstudium auf ein Direktstudium an der Hochschule vor.
Je nach dem, aus welchem Land die Studieninteressierten kommen, ist vorab der Besuch des Studienkollegs erforderlich. Uni-assist stellt für die Hochschule Hannover im Bewerbungsprozess anhand der online hochgeladenen Zeugnisse fest, ob der Besuch des Studienkollegs erforderlich ist.
Studieninteressierte können sich auch gerne vorab bei uns in der Sprechstunde – nach Terminvereinbarung - beraten lassen. Bringen Sie dann bitte all Ihre Zeugnisse (Sekundarabschlusszeugnis in der Landessprache sowie eine Übersetzung) und ggf. den Nachweis von Studienleistungen aus Ihrem Heimatland mit.
Bewerbungsablauf:
Die Hochschule Hannover hat bereits zum Wintersemester 2004/05 dem Bewerbungsverfahren für ausländische Studieninteressierte sowie für deutsche Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt.
Diese Vorprüfung nimmt gegenwärtig die von den Hochschulen gemeinsam betriebene Einrichtung „UNI-ASSIST“ gegen ein Entgelt vor. Informationen zur Höhe des Entgelts finden Sie hier: https://www.uni-assist.de/bewerben/kosten-zahlen/bearbeitungskosten/. Bitte registrieren und bewerben Sie sich online bei uni-assist. Sie erreichen ASSIST unter www.uni-assist/de. Uni-assist wird anhand Ihrer Bildungsnachweise aus Ihrem Heimatland prüfen, ob Sie einen direkten Hochschulzugang nachweisen können oder vorab das Studienkolleg besuchen müssen.
Die Hochschule Hannover akzeptiert eine reine Online-Bewerbung über uni-assist mit einfachen Zeugniskopien. Die Online-Bewerbung inklusive Uploads der Dokumente reicht aus.
Eine Übersicht über die von der Hochschule Hannover aktuell angebotenen Studiengänge finden Sie unter https://www.hs-hannover.de/studium/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ .
Bewerbungsfristen:
Genaue Informationen zu den Bewerbungsfristen der unterschiedlichen Studiengänge finden Sie auf dem Informationsblatt für Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen.
Informationsblätter auf Deutsch
Informationsblätter auf Englisch
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Bewerbung an der Hochschule Hannover nur von uni-assist bearbeitet wird, wenn mindestens der Sprachnachweis Goethe Zertifikat B 1, telc B 1 oder ÖSD B 1 hochgeladen wird. Sprachnachweise privater Sprachinstitutionen werden an der Hochschule Hannover nicht akzeptiert.
Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen über uni-assist von der Studierendenverwaltung der Hochschule Hannover Informationen über die Meldung zum Aufnahmeverfahren des Niedersächsischen Studienkollegs der Leibniz Universität Hannover.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie vom Studienkolleg direkt.
Beachten Sie bitte, dass die Einladungen zum Aufnahmetest ausschließlich vom Niedersächsischen Studienkolleg der Leibniz Universität Hannover versandt werden.
Anhand der eingesendeten Zertifikate wird das Studienkolleg eine Vorauswahl treffen und die Einladungen zu dem Aufnahmetest versenden.
Welche Deutschzertifikate eingereicht werden können:
Nur anerkannte Deutschzertifikate mindestens auf dem Niveau B 1
u. a. Onset,
TestDaF,
DSH, DSD I und II,
telc, telc Hochschule,
Goethe-Zertifikate,
ÖSD Zertifikate,
Unicert,
IB-Deutsch,
Zertifikate der TU Clausthal,
Zertifikate der TU Braunschweig.
Zertifikate von anderen Test-Anbietern werden nicht akzeptiert.
Studieninteressierte mit den besten Deutsch-Zertifikaten erhalten eine Einladung vom Studienkolleg zum Aufnahmetest, der in Hannover stattfindet. Nur wenn Studieninteressierte eine Einladung zum Aufnahmetest erhalten haben, ist eine Teilnahme am Aufnahmetest vor Ort möglich.
Näheres zu diesem Verfahren finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Studienkolleg Hannover https://www.stk.uni-hannover.de/de/
oder über https://www.stk.uni-hannover.de/de/kursteilnahme/aufnahmetest
Externe Feststellungsprüfung:
Studieninteressierte, die sich eine Feststellungsprüfung ohne vorherige Kursteilnahme zutrauen, erhalten eine Einladung zu dem Informations- und Testtag bei dem niedersächsischen Studienkolleg Hannover.
Nur nachstehende Sprachnachweis werden für die Teilnahme an dem Informations- und Testtag akzeptiert:
TestDaF (Gesamtpunktzahl mind. 14: 2x3,2x4 Punkte)
TelC C1
Unicert III
ÖSD C1-Zertifikat
Goethe-Zertifikat C2
IB mit Deutsch als Sprache A
DSH 2
DSD II
IB – Deutsch Level A
Dieser entscheidet über die Teilnahme an der externen Feststellungsprüfung.
Der Termin des nächsten Informations- und Testtages wird zu gegebener Zeit auf der folgenden Internetseite bekanntgegeben: https://www.stk.uni-hannover.de/de/feststellungspruefung/pruefung-als-extern-teilnehmende/
Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu dem Ablauf.
Hinweis:
Der Schwierigkeitsgrad der Feststellungsprüfung wird von externen Prüfungsteilnehmern sehr häufig unterschätzt. Das zeigen niedrige Erfolgsquoten bei externen Prüfungen (ca. 20%), während die Erfolgschance nach dem Kollegbesuch zwischen 85 und 90 % liegt.
Falls die Feststellungsprüfung nicht bestanden wird, kann diese nur einmal wiederholt werden.
Frau Gabriele Schneider
Mo. bis Mi.: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Persönliche Beratung nur nach Terminvereinbarung
Anschrift:
Hochschule Hannover
Dezernat - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J
Frau Silke Menzel
Mo. bis Fr.: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Beratung nur nach Terminvereinbarung