Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterprüfung erfolgreich bestanden haben, werden grundsätzlich zum Ende eines Semesters - sofern die Info über das Bestehen der Prüfung seitens der Fakultät bekanntgegeben wurde (i.d.R. durch die Eintragung der Benotung im System) - von D3 – Akademische Angelegenheiten exmatrikuliert.
Eine Erstattung der Gebühren und Beiträge ist gem. § 19 Abs. 6 NHG innerhalb eines Monats nach Verlesungsbeginn möglich (Sommersemester eines Jahres: 31.03./Wintersemester eines Jahres 19.10.). Sofern das Datum der Abschlussprüfung im Rückerstattungszeitraum liegt, kann ein Antrag auf Erstattung der Gebühren und Beiträge gestellt werden:
Geltendmachung der Rückerstattung
Damit die Erstattung eingeleitet werden kann, ist es zudem dringend erforderlich, einen eigenen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen:
Das Datum der Exmatrikulation muss sich bitte innerhalb des Erstattungszeitraumes befinden. Beide Anträge können innerhalb der Erstattungsfrist per E-Mail eingereicht werden. Die Abgabe der Campus Card ist nicht erforderlich.