Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 wird am 1. Januar 2023 das hierin neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft treten. Dort wird zur Sicherung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung ein Registrierungsverfahren für beruflich Betreuende eingeführt, in dem diese unter anderem eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche*r Betreuer*in nachzuweisen haben.
Der Erwerb und die Inhalte der Sachkunde sind in der ebenfalls am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Die Weiterbildung "Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer*innen" der HsH-Akademie wurde von der Landesbetreuungsstelle beim OLG Oldenburg mit Az. 3475-OLGOL-E-5/2023 gemäß § 8 Abs. 1 BtRegV als Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer anerkannt.
In Modul 8 erwerben Sie Kenntnisse des Sozialrechts (Sozialrecht 1).
Eignen Sie sich mit uns die notwendige Sachkunde an und qualifizieren Sie sich für Ihre Tätigkeit als berufliche*r Betreuung!