Geschäftsstelle Präsidium

Das Team des Präsidiumsbüros sowie mehrere Referentinnen und Referenten unterstützen in der Geschäftsstelle Präsidium die Hochschulleitung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bereiten Entscheidungen der Zentralen Gremien vor.

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an praesidiumsbuero(at)hs-hannover.de.

Präsidiumsbüro

Claudia

Claudia Erdmann

Vorzimmer Präsident / Geschäftsführung Senat und Hochschulrat

Claudia

Claudia Jürgens

Vorzimmer HVP / Geschäftsführung Präsidium

Referent des Präsidenten / Pressesprecher

© HsH/abPhotography

Christoph Bönhoff

Der Referent des Präsidenten unterstützt die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Aufgabengabenschwerpunkte. Neben der Analyse zu hochschulpolitischen Themen gehört die Beratung und fachliche Zuarbeit für Entscheidungen der Hochschulleitung in strategischen und operativen Belangen sowie die Organisation und Betreuung von Senat und Hochschulrat zu den Aufgaben des Referenten.

Der Pressesprecher ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Presse- und Medienfragen.

Stabsstelle Berufungsmanagement

© HsH/abPhotography

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© HsH/abPhotography
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Dr. Sabine Todt

Geschäftsstelle Präsidium

Leitung Stabsstelle Berufungsmanagement

Projekt HannoTalents

 

 

Mona Sandvoß

Geschäftsstelle Präsidium - Stabsstelle Berufungsmanagement

Mitarbeiterin Berufungsmanagement

Dr. Thorben Sembritzki

Geschäftsstelle Präsidium - Stabsstelle Berufungsmanagement

Projektleitung HannoTalents

HannoTalents

Trinh Nguyen-Bollig

Geschäftsstelle Präsidium - Stabsstelle Berufungsmanagement

Projektmitarbeiterin HannoTalents

- Gender- und Diversitymanagement -

 

 

Carolin Matthiä

Geschäftsstelle Präsidium - Stabsstelle Berufungsmanagement

Projektmitarbeiterin HannoTalents

- Recruiting und Talent Management -

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

© HsH/abPhotography

Die Arbeitssicherheit der Hochschule Hannover ist Ansprechpartner für alle Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Brandschutz.

Die Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Brandschutzbeauftragten beraten und unterstützen insbesondere die Hochschulleitung, Fachverantwortliche in den Fakultäten und Organisationseinheiten sowie Mitarbeitende und Interessenvertretungen in allen Fragen der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Brandschutzes.

Die Sicherheitsingenieure und Brandschutzbeauftragten pflegen den Kontakt zu externen Dienststellen und Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht, Landesunfallkasse, Berufsfeuerwehr etc.) und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Betriebsärzt*innen des externen arbeitsmedizinischen Dienstes Darüber hinaus unterstützt die Arbeitssicherheit durch Serviceleistungen insbesondere in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Unterweisung und bei der Durchführung von arbeitsplatzbezogenen Messungen (Lärm, Beleuchtung, Raumklima).

Die Brandschutzbeauftragten aktualisieren regelmäßig die Notfallpläne, Notrufnummern für die einzelnen Hochschulstandorte. Darüber hinaus bilden sie Brandschutzhelfer*innen aus und unterstützen bei der Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und Unterweisungen.

Für Rückfragen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung
 

AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
TÜV Rheinland Group
Arbeitsmedizinisches Zentrum Hannover
Anderterstr. 137
30559 Hannover
AMD TÜV Website

Die Kontaktdaten und Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie hier.

Controlling

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Stabsstelle Innenrevision

Winter

Viola Hoffmeister

Die Stabsstelle Innenrevision liefert dem Präsidium Informationen über die Angemessenheit und den Wirkungsgrad des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagements sowie die Qualität und Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben und Ziele. Außerdem werden Führungskräfte und Beschäftigte in den zu beratenden und zu prüfenden Fakultäten, Instituten, Abteilungen oder Einrichtungen in ihrer Arbeit unterstützt.

Die Stabsstelle Innenrevision achtet darüber hinaus auf die Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie ist für die Hochschulleitung ein zielgerichtetes Handlungsinstrument als Bestandteil einer unternehmerischen Überwachungskonzeption und unterstützt vorbereitend die Jahresabschlussprüfer und andere externe Prüfinstanzen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an
Viola Hoffmeister

+49 511 9296-7078

innenrevision(at)hs-hannover.de

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG – BGBl. 2023 | Nr. 140) hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

Die Hochschule Hannover (HsH) hat daher eine interne Meldestelle gem. § 12 HinSchG für einen besseren Hinweisgeberschutz in der Geschäftsstelle Präsidium – Stabsstelle Innenrevision eingerichtet. Sie können Hinweise

  • telefonisch,
  • per E-Mail an hinweisgeber-meldestelle@hs-hannover.de
  • schriftlich mit dem Vermerk „vertraulich“ (Interne Meldestelle c/o Geschäftsstelle des Präsidiums - Stabsstelle Innenrevision, Expo Plaza 4, 30539 Hannover)

abgeben. Für ein persönliches Treffen können Sie gerne vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Die interne Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Person, die Gegenstand einer Meldung sind, und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. In § 9 HinSchG sind Ausnahmen geregelt. Der Option, eine Meldung auch anonym einzureichen, wird die Hochschule in Kürze Rechnung tragen.

Nur die folgende Person ist in diesem Kontext befugt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) einzuleiten:

  • Viola Hoffmeister

Gemäß § 17 (1) HinSchG erhalten Sie als hinweisgebende Person spätestens nach sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Ferner erhalten Sie nach spätestens drei Monaten und sieben Tagen eine Mitteilung gem. § 17 (2) HinSchG. Diese umfasst alle geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.