„Soziale Arbeit ist eine Menschenrechtsprofession“
Mit Wirkung zum 1. November 2022 wurde Dr. Maren Burkhardt zur Professorin für Allgemeines Verwaltungsrecht, Straf- und Migrationsrecht an der Fakultät V ernannt. Die (ehemalige) Rechtsanwältin lehrt im Studiengang Soziale Arbeit.
Für die Professorin ist eines deutlich: „Die Soziale Arbeit ist eine Menschenrechtsprofession. Menschen arbeiten für Menschen und stehen für sie ein, unterstützen und beraten sie.“ Mit diesem Ziel auch der ganz konkreten Umsetzung von Menschenrechten hat die (ehemalige) Rechtsanwältin vor ihrem Schritt an die Hochschule Hannover eine Klage vor dem Europäischen Menschengerichtshof zu Racial Profiling eingereicht. Diese wurde im Oktober anerkannt. Das Urteil sieht Burkhardt als wichtigen Erfolg und einen Schritt in die richtige Richtung.
Die Arbeit mit den Studierenden genießt Maren Burkhardt sehr: „Sie bringen einen frischen Blick auf die Dinge mit. So entsteht immer wieder ein reger Austausch. Das genieße ich.“ Besonders wichtig ist der Professorin der kritische, selbstbewusste Blick auf die Materie. Daher legt sie viel Wert auf die Verknüpfung von Theorie und Praxis. „Anhand von Praxisbeispielen aus meiner Berufserfahrung kann ich den Studierenden zeigen, wie man an Ziele kommt und Ergebnisse erreicht“, betont Burkhardt. Dabei zählen eine gute fachliche und „bodenständige“ Ausbildung in Recht und Sozialer Arbeit zu ihren Lehrzielen.
„Die juristische Verortung ist relevant, weil viele Absolvent*innen später auch bei Behörden oder in der Justiz tätig sein werden, beispielsweise beim Jugendamt oder in der Bewährungshilfe“, erklärt Maren Burkhardt. „Zudem bildet das Recht den Rahmen für die eigene Arbeit als Sozialarbeiter*in, besonders hinsichtlich Haftung und Strafbarkeit.“
Zur Ernennung als Professorin sowie zu dem Erfolg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gratulieren wir herzlich. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Weg an der HsH!